Bienen Schützen Anstatt Vergiften - Thomas Waitz 6. März 2019
Deutsch

Protestbrief an die Regierung: Bienen schützen anstatt vergiften

Betreff: Umsetzung der Bienenleitlinien der EFSA

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Kurz,
sehr geehrte Frau Ministerin Köstinger,
sehr geehrte Damen und Herren der Bundesregierung,

wir möchten unsere Besorgnis ausdrücken angesichts der Bemühungen der EU-Kommission, die Bienenleitlinien der EFSA abzuschwächen. Dadurch könnten bienenschädliche Pestizide am Markt bleiben oder neu zugelassen werden, was das Insektensterben noch zu verstärken droht. Wir bitten Sie dringend, alles zu tun, damit die EFSA-Bienenleitlinien in ihrer ursprünglichen Fassung in Kraft treten.

Zum Hintergrund: Im Mai 2018 traf die Europäische Kommission mit dem Verbot von drei Neonicotinoiden (Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam) eine beispielhafte Entscheidung. Die Entscheidung beruhte auf einer eingehenden Bewertung der Risiken dieser Pestizide für Bienen, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf Grundlage ihrer Bienenleitlinien durchgeführt wurde.

Die EFSA hat diese Leitlinien im Jahr 2013 verabschiedet. Obwohl sie als die umfassendste wissenschaftliche Referenz zur Bewertung der Auswirkungen von Pestiziden auf Bestäuber angesehen werden1, wurden sie von den Regierungen der Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (PAFF-Ausschuss) noch nicht förmlich angenommen. Daher wird der EFSA-Leitfaden bei der EU-Risikobewertung von Pestiziden, einschließlich anderer Neonicotinoide, noch immer nicht einheitlich angewandt2.

Die verheerenden Auswirkungen von Neonicotinoiden und anderen Pestiziden auf Bestäuber und andere Insektenarten sind weitgehend dokumentiert3. In jüngsten Berichten wurde ein deutlicher Rückgang der Artenvielfalt bei Vögeln und Insekten, insbesondere Bienen und anderen Bestäubern, festgestellt. In den letzten 27 Jahren wurde beispielsweise ein Rückgang von mehr als 75% der gesamten fliegenden Insektenbiomasse in Schutzgebieten beobachtet4.

Bestäubende Insekten sind besonders gefährdet, wie die EU-Initiative für Bestäuber festgestellt hat5. Demnach gibt es einen dramatischen Rückgang des Vorkommens und der Vielfalt bei allen Arten von europäischen Wildinsektenbestäubern, einschließlich Wildbienen, Schwebfliegen, Schmetterlingen und Motten. Zahlreiche Bestäuberarten sind ausgestorben oder vom Aussterben bedroht, so die Initiative. Das Insektensterben zieht ernsthafte Folgen für die Ernährungssicherheit nach sich. Denn in der EU hängen rund 84% der Kulturpflanzenarten und 78% der Wildblumenarten zumindest teilweise von der Bestäubung durch Insekten ab. Bis zu 15 Milliarden Euro der jährlichen landwirtschaftlichen Produktion der EU sind laut der EU-Bestäuberinitiative davon abhängig. Biodiversität und robuste Ökosysteme sind von grundlegender Bedeutung für eine nachhaltige Landwirtschaft.

Auch deshalb stimmte das Europäische Parlament am 16. Januar 2019 mit einer Mehrheit von 78% für den Bericht über das Pestizid-Genehmigungsverfahren der Union (PEST-Bericht). Der Bericht spiegelt unter anderem unsere wachsende Besorgnis hinsichtlich des Problems des Pestizideinsatzes und seiner Auswirkungen auf Bienen und weitergehend in Bezug auf Biodiversität und die Folgen für die Umwelt wider. Das Europäische Parlament begrüßte insbesondere das Verbot der Verwendung der drei genannten Neonicotinoide. Entscheidend ist ferner, dass die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten des PAFF-Ausschusses aufgefordert wurden, die aktualisierten Bienenleitlinien von 2013, die die EFSA bei ihrer kürzlich durchgeführten Überprüfung dieser drei Neonicotinoide verwendet hat, unverzüglich anzuerkennen.

Am 1. März 2018 stimmte das Europäische Parlament zudem fast einstimmig für den Erdõs-Bericht zum Bienenschutz. Dieser rief die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten dazu auf, den etablierten wissenschaftlichen Konsens anzuerkennen und solche Pestizidwirkstoffe zu verbieten, die Neonicotinoide und andere Insektizide enthalten, die nachweislich schädlich für die Gesundheit der Bienen sind.

Angesichts dieser Entscheidungen des Parlaments mussten wir fassungslos feststellen, dass die Kommission den EU-Regierungen in der letzten Sitzung des PAFF-Ausschusses vom 24. und 25. Januar 2019 vorgeschlagen hat, nur einen sehr kleinen Teil der EFSA-Bienenleitlinien bei EU- Risikobewertungen von Pestiziden anzuwenden. Geht es nach dem Willen der EU-Kommission, so sollen die anderen Teile der Leitlinien von der EFSA überarbeitet werden. Das würde dazu führen, dass wichtige Aspekte, wie die chronische Toxizität und Risiken für Wildbienen, ignoriert würden, bis die EFSA einen neuen Leitfaden vorlegt.

Damit reagiert die EU-Kommission auf die ablehnende Haltung einiger Regierungen, die zwar das Neonicotinoid-Verbot öffentlich befürwortet haben, die Ausdehnung derselben Prüfstandards auf andere Pestizide jedoch ablehnen. Mit dem jüngsten Vorschlag der Kommission sollen die Anforderungen für die Bewertung der chronischen Toxizität und der Toxizität für Bienenlarven aufgehoben werden. Außerdem sollen Fristen aufgehoben werden, bis zu welchen die EU alle Pestizide auf potenzielle Risiken für Wildbienen bewerten müsste6.

Sollte der Vorschlag der EU-Kommission angenommen werden, würde dies die Anwendung der Bienenleitlinien und damit der modernsten Sicherheitsstandards für Pestizide behindern, statt sie voranzutreiben. Bienen und Wildinsekten wären über weitere Jahre den Auswirkungen insektenschädlicher Pestizide ausgesetzt. Dies können wir uns angesichts der dramatischen Lage der bestäubenden Insekten nicht leisten.

Wir fordern Sie als Bundesregierung daher dringend auf, alles zu tun, um sicherzustellen, dass die Bienenleitlinien der EFSA vollständig angenommen und in keiner Weise abgeschwächt werden. Des Weiteren fordern wir Sie auf, sicherzustellen, dass alle Pestizide und insbesondere die verbleibenden Neonicotinoide nach den gleichen hohen Standards wie die drei genannten Neonicotinoide bewertet werden.

Wir freuen uns auf Ihre Antwort in dieser dringenden Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Waitz, MdEP, Die Grünen


DIE GRÜNEN

Michel Reimon, MdEP Monika Vana, MdEP

NEOS
Angelika Mllinar, MdEP

SPÖ
Eugen Freund, MdEP
Karoline Graswander-Hainz, MdEP Karin Kadenbach, MdEP
Evelyn Regner, MdEP


Fußnoten:

1) Gemäß des Bienenleitfadens bilden neue Expositionsmuster (in geringen Dosen, jedoch über einen längeren Zeitraum) einen wesentlichen Aspekt für die Bewertung systemischer Pestizide. Aus diesem Grund berücksichtigt der Bienenleitfaden der EFSA nicht nur die akute Toxizität eines Pestizids für Bienen, sondern führt auch andere wichtige Parameter ein, um das Risiko systemischer Pestizide für Bienen richtig einzuschätzen: a) chronische Toxizität infolge längerer Exposition und Akkumulationseffekte; b) mehrfache Expositionswege in Lebensmitteln (Pollen, Nektar, Honigtau), Wasser (Darmwasser, Oberfläche) und Lebensraum (Boden, Staub usw.); c) Auswirkungen auf verschiedene Lebensstadien von Bienen und Auswirkungen, die die gesamte Kolonie betreffen können (für Honigbienen). Diese Parameter, einschließlich der Bewertung der chronischen Toxizität, sind von größter Bedeutung: Ohne Berücksichtigung dieser Parameter konnte die Toxizität für Bestäuber der drei kürzlich verbotenen Neonicotinoide (Thiametoxam, Clothianidin, Imidacloprid) nicht ordnungsgemäß beurteilt werden. Sie müssen bei jeder Risikobewertung von Pestiziden berücksichtigt werden, um unsere Bestäuber zu schützen.

2) Bei den Bewertungen der drei Neonicotinoide wurden die Risiken für Honigbienen und Wildbienen (Hummeln und Solitärbienen) einschließlich der Auswirkungen einer langfristigen Exposition eingeschlossen. Die Bewertungen anderer Insektizide durch die EU beruhten entweder auf weniger strengen Kriterien oder deckten nur die Risiken für Honigbienen ab: http://www.greenpeace.to/greenpeace/wp-content/uploads/2019/01/pesticides_beehealth.pdf

3) Siehe: https://link.springer.com/article/10.1007/s11356-017-0341-3

4) Hallmann, C.A., Sorg, M., Jongejans, E., Siepel, H., Hofland, N., Schwan, H., et al. (2017) ‘More than 75 percent decline over 27 years in total flying insect biomass in protected areas’. PLoS ONE 12(10): e0185809. https://doi.org/10.1371/journal.pone.0185809
5) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. EU-Initiative für Bestäuber. COM(2018) 395 final.

6) Der EFSA-Leitfaden sah vor, bis 30. Juni 2021 eine Auswertung von Kurz- und Langzeittests an Honigbienen, Hummeln und Wildbienen durchzuführen.